Daher sollen die Kürzungsschritte nun - je nach Zubau neuer Photovoltaikanlagen unterschiedlich hoch - monatlich erfolgen. Maximal könnten 24 Prozent Kürzung pro Jahr möglich sein. Die konkrete Ausgestaltung sei aber noch zu beraten, sagte Röttgen auch mit Blick auf noch stärkere Förderanpassungen.
Die Neuregelung soll in einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt werden. «Die Energiewende läuft erfolgreich und sie wird erfolgreich weiterlaufen, wenn man es verlässlich macht», sagte Röttgen. Man könne nicht jedes Jahr ein neues System einführen.
Röttgen betonte, eine installierte Leistung von 7500 Megawatt dürfe es in dieser Form nicht mehr geben. Durch kontinuierliche, Kürzungsschritte sei der Ausbau weit besser zu steuern. «Das EEG ist kein Dauersubventions-, sondern ein Markteinführungsgesetz»», betonte der Minister.
Die Solarförderung sei ein Ausläufer, schon 2017 könnten erste Anlagen ohne Förderung auskommen. «Diese relativ kurze Strecke müsse wir jetzt auch noch durchhalten.» Nirgendwo habe es ein rasantere Kostensenkung gegeben als bei der Photovoltaik. «Wir halten sie für eine wichtige Exporttechnologie», sagte Röttgen und sagte mit Blick auf Forderungen nach radikalen Einschnitten: «Die Energiewende braucht Verlässlichkeit.
Auch Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich gestern für kürzere Taktzeiten bei der Absenkung der Solarförderung aus. "Wir brauchen ein besseres Anpassungssystem. Was wir nicht brauchen, ist eine drastische Förderkürzung," mahnte er an.
Untersteller sieht keinen Bedarf, die Solarförderung grundsätzlich zu deckeln beziehungsweise drastisch zu kürzen. Durch eine fortlaufende Anpassung der Vergütungssätze pro erzeugte Kilowattstunde Solarstrom sei es gelungen, in den letzten acht Jahren die Vergütungshöhe um rund 60 Prozent zu senken. Seit Juli 2010 erfolgt die Senkung in Abhängigkeit von der zugebauten installierten Leistung („atmender Deckel“). Mit diesem System werde bereits Ende 2016 die Vergütung nur noch zwischen 5,24 und 14,63 Cent pro Kilowattstunde liegen (Mittelfristprognose des IE Leipzig), sagte Untersteller.
„Schon Mitte dieses Jahres fällt die Vergütung für kleinere Dachanlagen auf gut 20 Cent pro KW/h im Vergleich zu rund 28 Cent Ende 2011. Spätestens in vier Jahren wird die Solarförderung deutlich unter der für offshore-Windkraft, Biomasse und Geothermie liegen. Drastische Kürzungen oder gar eine Deckelung würden die positive und nötige Entwicklung zur Erzeugung von erneuerbarem Solarstrom bremsen oder sogar stoppen!“
Solarstrom sei für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und für die angestrebte Energiewende unverzichtbar, so der Minister. Die hohen Vergütungssätze gehörten der Vergangenheit an und die daraus resultierenden Vergütungszahlungen (garantiert für 20 Jahre ab erster Einspeisung) würden auch durch einen Verzicht auf den weiteren Ausbau nicht kleiner.

